Untersuchungspflicht
Ab dem 1. November 2011 werden besondere Untersuchungspflichten wirksam:
Die neue Trinkwasserverordnung hat alle Hauseigentümer (und somit die für die abgegebene Wasserqualität Verantwortlichen) in die Pflicht genommen, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.
- Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften
- Vermieter,
- Hausverwaltungen (im Auftrag der Eigentümer)
- Betreiber von Wasseranlagen (Bäderbetriebe etc.)
- Haustechnik - und Gebäudeverantwortliche
die Pflicht, einmal jährlich eine Untersuchung der Trinkwasserinstallation auf Legionellen durch ein zertifiziertes Unternehmen gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551 durchführen zu lassen.
Die IfMU GmbH erledigt das für Sie, in Ihrem Auftrag.
Konkret heißt das:
Verantwortlich für das Trinkwasser ist man ab dem Übergabepunkt des Wasserversorgungsunternehmens, was meist dem Wasserzähler entspricht.
Die Reinheit des Trinkwassers ab diesem Punkt liegt also in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers der (hausinternen) Anlage.
Welche Anlagen sind betroffen?
Anlagen zur Trinkwassererwärmung mit
- mindestens 400 Liter Wasserspeichervermögen oder
- Warmwasserleitungen mit mindestens 3 Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
Somit sind praktisch alle Mehrfamilienhäuser betroffen.
Meldung an das Gesundheitsamt
Nach § 13 der neuen Trinkwasserverordnung muß jede Warmwasserversorgungsanlage (Warmwasserbereiter) dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt übernehmen wir gerne für Sie, bei entsprechender Kennzeichnung im Auftragsfomular.
Mit diesem Formular können Sie die Meldung auch selbst durchführen.
Weitere Informationen
zertifizierte Analyse auf Legionellen

